Förderprogramm aufgesetzt...

 

Ab 15. Juli können Förderanträge gestellt werden:

 

Förderprogramme des Netzwerks Kinder- und Jugendarbeit e.V.

Es besteht keinerlei Anspruch auf Förderung einer Maßnahme oder einer Investition. Maßnahmen und Investitionen, die vor einer Förderzusage durchgeführt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.       Förderprogramm „Unterstützung der Jugendarbeit“ (ab 15. Juli 2024)

Maximal 200 Euro pro Antrag. Es sind mehrere Anträge möglich.

Gefördert werden Aktionen für und mit Kindern und Jugendlichen.

Antragsberechtigt sind KiJu-Mitglieder für die kommunale, die gemeindliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Anträge mit Kurzbeschreibung des Projektes per Mail an a.kaiser@web.de

Die Aktionen dürfen erst begonnen werden, wenn eine Förderzusage schriftlich vorliegt. Bereits begonnene oder durchgeführt Aktionen können nicht gefördert werden.

Eine Abrechnung der Anträge mit Nachweisen und Quittungen erfolgt nicht!

 

 

2.       Förderprogramm „Investitionen für die Jugendarbeit“ (ab 15.Juli 2024)

Maximal 500 Euro pro Antrag. Es ist nur ein Antrag möglich.

Gefördert werden Anschaffungen für die Kinder- und Jugendarbeit.

Antragsberechtigt sind KiJu-Mitglieder für die kommunale, die gemeindliche und die offene Kinder- und Jugendarbeit.

Anträge mit Kostenvoranschlag oder Kostenvorstellung ab 15.Juli 2024 per Mail an a.kaiser@web.de

Die Investition darf erst getätigt werden, wenn eine Förderzusage schriftlich vorliegt. Bereits getätigte Anschaffungen können nicht gefördert werden.

 

Eine Abrechnung mit Kostennachweis (Quittung) ist zwingend erforderlich! Die Quittung kann als Kopie eingereicht werden!

 

 

Der Hüpfburg-Verleih wurde eingestellt.

 

 

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